Baugenehmigung ist da (?)

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Wir haben am Freitag  nicht schlecht gestaunt, als ein großer, brauner Umschlag von der Verbandsgemeinde im Briefkasten lag und wir darin unsere Baupläne und diverse Schreiben vom Bauamt gefunden haben – Auch wenn das Wort „Baugenehmigung“ nirgends in dem Schreiben auftaucht. Dafür war das letzte Papier im Umschlag ein leuchtend rosafarbenes Baustellenschild!

Freitag nachmittag haben wir (natürlich) niemanden mehr erreicht, aber gleich morgen geht dann die Telefoniererei wieder los – Allerdings diesmal unter freudigen Vorzeichen.

Allen Lesern noch einen schönen Sonntag abend!

 

Nachtrag am 19.05.2015: Ein kurzer Anruf beim Bauamt gestern hat Licht ins Dunkel gebracht, hier also die Version vom Laien für Laien:

Wir bauen im Freistellungsverfahren, das heißt, wir halten uns an alle Richtlinien des Bebauungsplans und benötigen keine Baugenehmigung (Deshalb stand auch nirgendwo „Baugenehmigung“ drauf…), das Schreiben von der Verbandsgemeinde mit dem Baustellenschild bedeutet, dass wir mit dem Bau beginnen können. Wir müssen allerdings der Kreisverwaltung (NICHT der Verbandsgemeinde – Aufpassen!)  noch den Beginn und den Abschluss des Bauvorhabens anzeigen (Dafür sind die anderen farbigen Zettel im Umschlag da. Naja dann, wenns sonst nichts ist…

 

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